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Gemeinde Holzmaden

Der Gemeinsame Gutachterausschuss

Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ ist seit 1. Juli 2021 das unabhängige Sachverständigengremium und Ansprechpartner in Sachen Immobilienbewertung für die Großen Kreisstädte Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aich­wald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsver­band Neckartenzlingen.

Bodenrichtwerte

Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 erhalten Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschuses für den Landkreis Esslingen.

Hier können Sie durch Auswahl der Gemeinde Holzmaden die derzeit gültige Bodenrichtwertkarte der Gemeinde Holzmaden abrufen.

Verkehrswertgutachten und qualifizierte Gutachten im Rahmen der Grundsteuerreform

Sie planen Ihr bebautes Grundtück, unbebautes Grundstück oder Wohnungseigentum bewerten zu lassen, dann dürfen Sie sich für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ebenso vertrauensvoll an den gemeinsamen Gutachterausschuss wenden, wie wenn Sie qualifiziertes Gutachten im Sinne der Grundsteuerreform benötigen.

Aktuelles zur Grundsteuerreform

Am 04.11.2020 hat der Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab. Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025.

Beim modifizierten Bodenwertmodell basiert die Bewertung im Wesentlichen auf zwei Kriterien - der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander mul­tipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Das Bewertungsergebnis ist der Grundsteuerwert, der den verfassungswidrigen Einheitswert künftig ersetzt.

Eine Modifizierung der reinen Bodenwertsteuer (Grundsteuerwert) erfolgt anschließend bei Anwendung der Grundsteuermesszahl. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke erfolgt ein Ab­schlag in Höhe von 30 Prozent. Dies ergibt den Grundsteuermessbetrag.

Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz (wird für 2025 neu bestimmt) der Gemeinde/Stadt multipliziert. Die daraus resultierende tatsächlich zu zahlende Grundsteuer wird von der Gemeinde/Stadt mit Steuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. In Zeit­abständen von 7 Jahren sollen die Grundsteuerwerte und die Grundsteuermessbeträge aktualisiert werden.

Um eine zügige Umsetzung sicherzustellen, werden die Steuerpflichtigen 2022 von der Finanzverwal­tung aufgefordert, Angaben zu ihrem Grundbesitz einzureichen. Grundlage für die Bewertung sind die von den Gutachterausschüssen zum 01.01.2022 zu ermittelnden und zu veröffentlichenden Boden­richtwerte. Die Veröffentlichung erfolgt zum 30.06.2022.

Aus den Angaben werden Grundsteuerwert und Steuermessbetrag ermittelt und den Steuerpflichtigen per Bescheid mitgeteilt. Die Kommunen erhalten diese Daten ebenso, berechnen auf dieser Basis den kommunalen Hebesatz und versenden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 an die Steuer­pflichtigen.

Verlässliche Auskünfte über die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer können erst im Laufe des Jahres 2024 erfragt werden.

http://www.holzmaden.de//leben-wohnen/bauen/bodenrichtwerte-gutachterausschuss